Rechtsprechung
   VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,94974
VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560 (https://dejure.org/2018,94974)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560 (https://dejure.org/2018,94974)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - AN 3 K 16.30560 (https://dejure.org/2018,94974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,94974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 07.30363

    Äthiopien; Nachfluchtgründe

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Insgesamt lässt sich nach Auffassung des Gerichts den verfahrensgegenständlichen Er­ kenntnisquellen im Wesentlichen entnehmen, dass jedenfalls Personen, die bereits in Äthio­ pien dem äthiopischen Staat regimekritisch aufgefallen sind und die sich hier in der Bundes­ republik Deutschland exponiert politisch betätigt haben und sich nicht nur als einfache Mit­ glieder oder bloße Mitläufer darstellen, bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen haben, zumal der äthiopische Staat in der Bundesrepublik Deutschland die Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger genau überwacht (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 25.2.2008, 21 B 07.30363; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 17.8.1010, 8 A 4063/06.A).

    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Juli 2015 (21 B 15.30119 - juris) seine bisherige Rechtsprechung (vgl. U.v. 25.2.2008-21 B 07.30363 und 21 B 05.31082- juris) fortgeführt und bezüglich eines Mitglieds der UOSG (TBOJ) auf folgende engere tat­ sächliche Voraussetzungen für eine Rückkehrgefährdung bei exilpolitischer Betätigung äthi­ opischer Staatsangehöriger verwiesen: Bei einer Rückkehr nach Äthiopien müssen solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundes­ republik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behör­ den sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen.".

  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 21 B 05.31082

    Äthiopien; Nachfluchtgründe

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Der Senat hat mit Beschluss vom 14. Juli 2015 (21 B 15.30119 - juris) seine bisherige Rechtsprechung (vgl. U.v. 25.2.2008-21 B 07.30363 und 21 B 05.31082- juris) fortgeführt und bezüglich eines Mitglieds der UOSG (TBOJ) auf folgende engere tat­ sächliche Voraussetzungen für eine Rückkehrgefährdung bei exilpolitischer Betätigung äthi­ opischer Staatsangehöriger verwiesen: Bei einer Rückkehr nach Äthiopien müssen solche Personen mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen rechnen, die sich in der Bundes­ republik Deutschland derart exponiert politisch betätigt haben, dass die äthiopischen Behör­ den sie als ernsthafte Oppositionsangehörige einstufen.".
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfas­ senden Bewertung des zur Verfügung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dage­ gen sprechenden Tatsachen überwiegen (U.v. 23.2.1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buch­ holz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 sowie U.v. 15.3.1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143, 150, 151).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 20.12

    Flüchtlingsanerkennung auch bei erzwungenem Verzicht auf öffentliche

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Eine Verfolgungsgefahr liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge­ richts dann vor, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, so dass ihm ein Verbleib bzw. eine Rückkehr in seinen Heimatstaat nicht zuzumuten ist (z.B. BVerwG v. 20.2.2013 - 10 C 20.12 - juris; v. 15.8.2017 - 1 B 120.17 - juris).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    In der Entscheidung vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -juris -führt das Bundesverwal­ tungsgericht u.a. Folgendes aus:.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    (vgl. U.v. 30.10.1990 - BVerwG 9 C 60.89 -Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 134, S. 262, insoweit in BVerwGE 87, 52 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Maßgebend ist in dieser Hinsicht - wie der Senat im Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (DVBI. 1991, 1089, [1092]) ausgeführt hat - damit letztlich der Ge­ sichtspunkt der Zumutbarkeit.
  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Eine Verfolgungsgefahr liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsge­ richts dann vor, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, so dass ihm ein Verbleib bzw. eine Rückkehr in seinen Heimatstaat nicht zuzumuten ist (z.B. BVerwG v. 20.2.2013 - 10 C 20.12 - juris; v. 15.8.2017 - 1 B 120.17 - juris).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ist deshalb dann anzunehmen, wenn bei der vorzunehmenden "zusammenfas­ senden Bewertung des zur Verfügung gestellten Lebenssachverhalts" die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dage­ gen sprechenden Tatsachen überwiegen (U.v. 23.2.1988 - BVerwG 9 C 32.87 - Buch­ holz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 80 sowie U.v. 15.3.1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143, 150, 151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2010 - 8 A 4063/06

    Antrag eines der Volksgruppe der Amharen und dem orthodoxen Glauben angehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.02.2018 - AN 3 K 16.30560
    Insgesamt lässt sich nach Auffassung des Gerichts den verfahrensgegenständlichen Er­ kenntnisquellen im Wesentlichen entnehmen, dass jedenfalls Personen, die bereits in Äthio­ pien dem äthiopischen Staat regimekritisch aufgefallen sind und die sich hier in der Bundes­ republik Deutschland exponiert politisch betätigt haben und sich nicht nur als einfache Mit­ glieder oder bloße Mitläufer darstellen, bei einer Rückkehr nach Äthiopien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politisch motivierten Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen haben, zumal der äthiopische Staat in der Bundesrepublik Deutschland die Aktivitäten äthiopischer Staatsangehöriger genau überwacht (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 25.2.2008, 21 B 07.30363; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 17.8.1010, 8 A 4063/06.A).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht